Urteilsverkündung Kleingärtner

Gericht schafft Klarheit für die weitere Campus-Planung

Am 9. Januar 2026 hat das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen in seinem Urteil zur Kündigung der Kleingärten auf dem Areal für den geplanten Campus Garmisch-Partenkirchen entschieden, dass die bisherigen Kündigungen unwirksam sein sollen. LongLeif Geschäftsführer Viktor Wohlmannstetter kommentiert das Urteil: „Wir haben uns eine andere Entscheidung gewünscht. Zugleich besteht jetzt Klarheit für die weitere Planung und wir kündigen den Pachtvertrag im Januar 2026 erneut.“

Für das Gericht ausschlaggebend war laut Urteilsbegründung, dass das Bauleitverfahren zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht abgeschlossen war. Das lässt den Umkehrschluss zu, dass die erneute Kündigung im Januar 2026 statthaft sein wird, nachdem der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Garmisch-Partenkirchen nach den zwei öffentlichen Auslegungen am 8. Dezember 2025 die Satzungsbeschlüsse für die Bebauungspläne 101 A und B gefasst hat. Wohlmannstetter ergänzt hierzu: „Mit dem Urteil können wir jetzt davon ausgehen, dass die Flächen im Herbst 2026 geräumt werden und uns dann zur Verfügung stehen. Insgesamt rechnen wir damit, dass dies keine signifikanten zeitlichen Auswirkungen auf die Realisierung des gesamten Campus-Projekts hat.“

 

Maximilian Mayer, als Projektentwickler für die Campus-Planungen verantwortlich, ergänzt: „Im Rückblick auf das letzte Jahr sind wir sehr zufrieden: Mit dem Beschluss der Bebauungspläne hat der Markt die baurechtlichen Voraussetzungen und Planungssicherheit für das Campus-Projekt geschaffen. Im Rahmen der Verfahren hatte die Öffentlichkeit zweimal die Möglichkeit sich zu äußern. Wir haben die volle Rückendeckung der Marktgemeinde. Natürlich hätten wir uns ein schnelleres Verfahren gewünscht, aber Großprojekte wie der Campus brauchen eben ihre Zeit – davon lassen wir uns nicht aufhalten und sind bereits in der konkreten Planung der Gebäude.“

Als bedauerlich bezeichnet Wohlmannstetter, dass eine einvernehmliche Einigung mit den Kleingärtnern bzw. der Bahn-Landwirtschaft als Hauptpächter der Kleingartenflächen nicht möglich war. „Im ersten Halbjahr 2023 haben wir das Gespräch mit der Bahn-Landwirtschaft und den Kleingärtnern gesucht und zusammen mit der Marktgemeinde ein Ersatzgrundstück in nächster Nähe ins Spiel gebracht. Damit wäre der Fortbestand der Kleingärten an anderer Stelle dauerhaft möglich gewesen. Wir hatten damals den Eindruck auf einem guten Weg zu einer nachhaltigen und einvernehmlichen Lösung zu sein. Bedauerlich finde ich, dass die Bahn-Landwirtschaft unseren Vergleichsvorschlag vom Herbst 2024 abgelehnt und uns den direkten Dialog mit den Kleingärtnern gerichtlich untersagt hat. Die Richterin hat der entsprechenden Widerklage nun auch Recht gegeben. Das ist in meinen Augen nicht im Sinne der Kleingärtner, für die auch wir uns eine dauerhafte Lösung gewünscht hätten.“