Warum gibt es keine Einigung mit den Kleingärtnern?

 

Vorab

Die LongLeif ist eine 100%-Tochter der Marktgemeinde, die nicht auf Rendite aus ist. Unsere Satzung verpflichtet uns gemeinnützige Ziele zu verfolgen und wir verstehen es als unseren Auftrag das 2019 im sog. „Städtebaulichen Entwicklungskonzept“ (ISEK) beschlossene Campus-Konzept umzusetzen. Unter dieser Maxime wurden mit Zustimmung durch den Marktgemeinderat im Frühjahr 2020 die Campus-Flächen südlich vom neuen BZB-Bahnhof erworben. Voraussetzung für den Grundstückskauf durch uns war bereits damals ein Aufstellungs­beschluss für ein Bauleitverfahren, in dem die zukünftigen Nutzungen festgeschrieben wurden.

Wir sind frühzeitig auf die Kleingärtner bzw. den Generalpächter der Kleingartenanlage, die Bahn-Landwirtschaft, zugegangen, zunächst um zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kleingartenanlage erhalten werden kann. Schon bald war jedoch abzusehen, dass die Kleingarten weichen müssen, um den von den zukünftigen Betreibern Caritas und TUM angemeldeten Flächenbedarf für die geplanten Campus-Nutzungen realisieren zu können. Wie der folgenden Grafik zu entnehmen ist, liegt der Großteil der Kleingärten im Bereich des geplanten Service­Wohnens (kurz: SeWo), mit dem altersgerechter Wohnraum für ca. 65 Senioren geschaffen werden soll. Der südliche Zipfel wird benötigt, um den behördlichen Anforderungen an Hochwasser- (Retentionsbecken) und Arten­schutz (CEF-Ausgleichsflächen für Zauneidechsen-Habitate) nachzukommen.

Wie bereits beim LEIFHEIT SeniorenWohnen in der Parkstraße praktiziert ist davon auszugehen, dass die Wohnungen nur an „Einheimische“ vergeben werden. Das hat zusätzlich den Effekt, dass sich die Wohnraum-Situation im Ort etwas entspannt.

Fazit: Auf dem Bahnhofsareal sehen wir keine Möglichkeit, dass auch nur ein Teil der Kleingartenanlage integriert werden kann. Das sind die Fakten und dies ist auch implizite Voraussetzung der einstimmig im Dezember letzten Jahres durch den Markt beschlossenen Bauleitplanung.

 

Abwägung der Interessen

Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht: Selbstverständlich besteht ein berechtigtes Interesse der 24 Kleingärtner an einem Erhalt ihrer Anlage. Dagegen abzuwägen ist, dass der Campus der breiten Bevölkerung zu Gute kommt – sei es was die Lebensqualität der älteren Bevölkerung (altersgerechter Wohnraum und breites pflegerisches Versorgungsangebot) angeht, aber auch im Hinblick auf regionale Ausbildungs- und Berufschancen für die Jugend (Berufsfachschule für Pflege, Forschungszentrum Geriatronik).

Um einen Fortbestand der Kleingartenanlage an anderer Stelle zu ermöglichen haben wir – gemeinsam mit der Marktverwaltung – seit 2020 fünf nach unserer Meinung durchaus geeignete Ersatzgrundstücke angeboten, zuletzt im Herbst vorletzten Jahres nur wenige hundert Meter weiter an der Ecke Klammstraße / Sportstraße. Die Bahn-Landwirtschaft als Generalpächter hat aber alle Grundstücke abgelehnt – soweit uns bekannt, ohne sich näher damit zu befassen und mit uns zu verhandeln. Das zuletzt angebotene Grundstück steht jetzt nicht mehr zur Verfügung, da es anderweitig verpachtet wurde.

Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass wir Anfang vorletzten Jahres die Kleingärtner zu uns eingeladen hatten, um eine gemeinschaftliche Lösung zu finden. Unser Eindruck war, dass wir hier auf einem guten Weg waren. Die Bahn-Landwirtschaft hat dies aber als „Abwerbeversuch“ ausgelegt und uns gerichtlich untersagt mit den Kleingärtnern weitere Gespräche zu führen. Ob dies im Interesse der örtlichen Kleingärtner ist mag jeder selbst beurteilen, ebenso ob die vom ehemaligen örtlichen Vorstand der Kleingärtner immer wieder öffentlich bekundete Bereitschaft zu einer gemeinschaftlichen Lösung ernst gemeint war und ist!

 

Fazit

Wir als LongLeif sahen uns gezwungen, die Pachtverträge der Kleingartenanlage auf dem Campus-Areal Ende Januar mit Wirkung zum 30.11.2026 erneut zu kündigen. Die Campus-Planungen werden dadurch nicht aufgehalten. Das Bundes-Kleingartengesetz räumt ausdrücklich unser Recht zur Kündigung ein, „wenn die als Kleingarten genutzte Grundstücksfläche alsbald der im Bebauungsplan festgesetzten anderen Nutzung zugeführt oder alsbald für diese Nutzung vorbereitet werden soll.“ Die Bebauungspläne 101 A und B wurden von der Markt­gemeinde im Dezember letzten Jahres nach zweimaliger Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Die Vielzahl der Einwendungen wurde nach unserem Eindruck von der Marktverwaltung mit größtmöglicher Sorgfalt ordnungs­gemäß abgewogen.

 

Was die Einwendungen der Bahn-Landwirtschaft als Generalpächter angeht, nimmt die Verwaltung in ihrer Abwägung wie folgt Stellung:

„Die städtebauliche Zielvorstellung der Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen für das gesamte Areal von BP 101 A und B ist im allgemeinen öffentlichen Interesse und kommt einer Vielzahl an Menschen zu Gute (Ausbildung, Pflege, Betreutes Wohnen). Somit erfährt dieses Gebiet eine erhebliche Aufwertung für die Allgemeinheit. Der Erhalt der Kleingärten, die nur für den jeweiligen Pächter zugänglich sind, ist nicht die städtebauliche Zielsetzung für diese Fläche. Hier soll eine Vielzahl an Bürgern und Bürgerinnen von diesen öffentlichen und halböffentlichen Einrichtungen profitieren und nicht nur eine sehr beschränkte Anzahl an Kleingärtner. Auch der Erhalt einzelner Kleingärten im Bereich der geplanten öffentlichen Grünfläche ist gerade unter dem Aspekt, dass die Grünfläche im Süden als Parkanlage für alle Bewohner zugänglich sein soll, nicht sinnvoll. Der Erhalt einzelner Kleingärten, die nur für den jeweiligen Pächter zugänglich sind, ist nicht die städtebauliche Ziel­setzung für diese Grünfläche. Hier sollen alle Bewohner gleichermaßen von dem Aufenthalt in freier Natur profitie­ren, ohne Abzäunung einzelner Kleingärten. Diese Parkanlage dient somit als geschützter Aufenthaltsraum für die Bewohner des Pflegezentrums und der betreuten Wohnanlage. Diese Zielsetzung können wenige verbleibende Kleingärten nicht erfüllen.“

 

Aus unserer Sicht ist damit alles gesagt. Mit den Bebauungsplänen wurde eine eindeutige planungsrechtliche Grundlage für die Umsetzung der Campus-Projekte geschaffen.

Wir bedauern die Situation für die betroffenen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner ausdrücklich. Die aktuellen rechtlichen und planerischen Vorgaben lassen uns jedoch keinen Handlungsspielraum mehr als die erneute Kündigung.